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Hallo,
will demnächst Selbständig machen als Grafiker/Webdesigner.
Frage 1: Höre immer wieder, dass die KSK Webdesigner oder ähnliches ablehnt (Der Künstlerstatus ist nicht erreicht). Wenn ich abgelehnt werde, muss mein Auftraggeber trotzdem solche Gebühren zahlen (Obwohl ich ja laut KSK nicht als solcher eingestuft werde)?
Frage 2: Wenn ich in der KSK bin, muss ich selber alle Auftraggeber darauf hinweisen, dass sie eine ca. 5,8% zahlen müssen, oder obliegt das dem AG oder KSK?
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Das ist ja leider das Ungerechte und was kaum jemand weiß: jeder der einen Webdesigner bucht, muss Beiträge an die KSK zahlen, und bei einer Prüfung sogar 7 Jahre lang zurück. Ein seriöser Webdesigner sagt das auch seinen Auftraggebern.
künstlerproduzent piddy jones
alias peter schätzl, eventregisseur
www.piccanto.de - das exklusive mobile dinner- & varietétheater
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Danke für Deine Antwort.
Habe mich bereits durchgelsen.........ist ganz undurchsitig dans ganze.
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Hallo Michelino,
Dir wird wohl leider nichts anderes übrig bleiben, als so zu verfahren.
Versuche doch, die KSK Gebühren (nächstes Jahr voraussichtlich 5,1%) in Dein Angebot einzuschließen und den Auftraggeber darauf hinzuweisen, dass die KSK bereits im Preis enthalten ist.
Kunden reagieren auf derartige Formulierungen wesentlich besser als auf separat aufgeführte Zusatzposten.
www.ksk-forum.de ist übrigens sehr interessant, vielleicht findest Du auch dort noch einige Tipps.
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ich versteh die politik manchmal nicht
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