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Einleitend ein freundliches hallooo an die Leser meines Beitrages...
Wer kann mir sagen wie die Künstlersozialversicherung mit Überbrückungsgeld umgeht?
Wird das Überbrückungsgeld im vollem Umfang auf den Beitrag angerechnet?
oder nur zum Teil?
irgendwo im Internet (weis leider nicht mehr wo) habe ich gelesen das die Künstlersozialversicherung die einzigste GSV ist die das Ü-Geld in der Beitragsberechnung nicht einbezieht.
Für eure Hilfe bin ich schon jetzt sehr dankbar!!!
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Hallo Maenix01,
also so eine spezielle Frage würde ich doch mit der KSK direkt besprechen. Dafür haben die doch Personal..
Entweder anrufen oder am besten in einer E-mail diesen Fall schildern, dann hast Du auch definitiv eine korrekte Aussage.
Kontakt der Künstlersozialkasse im Internet hier:
www.kuenstlersozialkasse.de
Dort findest Du alle notwendigen Rufnummern und Ansprechpartner.
grüße Admin
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Hallo Admin,
zunächst vielen Dank für Deine schnelle Reaktion auf meine Frage
Du hast natürlich Recht das ist eine Frage dierekt an die KSK...
Es ist nur... ich habe den Antrag hier liegen, könnte am Wochenende etwas daran arbeiten. Die KSK Mitarbeiter habe ich telefonisch nicht ereichen können.
Ich setze darauf das jemand meiner Künstlerkollegen Erfahrung hat u. die Frage einfach beantworten kann.
grüße Rüdiger
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