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hallo zusammen
ich bin vor einiger zeit von meinen lieben bandkollegen aus der band gworfen worden. wir hatten auch 2 cds aufgenommen von denen sich die eine sehr gut verkauft und immer noch in allen möglichen mailorderkatalogen und verkaufsständen zu erwrben ist. das problem ist, das ich die songs als gitarist geschrieben habe und zusammen mit dem drummer arrangiert habe.
von dem geld habe ich noch keinen cent gesehen.
hätte jemand ne idee wie ich das am besten anstelle an kohle zu kommen und wieviel mir davon überhaupt zusteht ohne das ich gleich teuere anwaltsgebühren zahlen muss.
schon mal vielen dank
andré
andre
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Soweit ich weiß hat die erste Beratungsstunde beim Anwalt einen Festpreis, der ziemlich günstig ist und den jeder Anwalt gewähren muss. Ich würde auf jeden Fall einen Anwalt fragen, denn nur der kann dir verbindliche Auskunft geben, auch in Hinsicht auf einen Prozess oder überhaupt Chancen auf Erfolg.
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Wie es scheint, warst Du also Urheber und Bearbeiter, aber nicht GEMA-Mitglied. Als GEMA-Mitglied würdest Du automatisch an Tantiemen für den Urheber kommen, sobald die Musik kommerziell verwertet wird - gepresst, im Radio gespielt. Als Nicht-GEMA-Mitglied (mit GEMAfreien Songs auf der CD) stehen Dir diese Tantiemen natürlich genau so zu. Du müsstest sie dann direkt vom Verwerter Deiner Musik fordern, weil es die GEMA für Dich nicht macht - also von denjenigen, die die CD pressen lassen und auch ggf. von Sendern. Es sei denn, es existiert eine Vereinbarung über eine Einmalzahlung für die Urheberrechte oder über den Verzicht auf Urhebervergütung überhaupt.
Soviel zur Urheberschaft. Ob Du darüber hinaus Geld für die CD-Einspielung im Studio bekommst, müsstet Ihr eigentlich damals bei der Studioarbeit schon besprochen haben (ich denke aber mal, Ihr habt Euch nicht gegenseitig Rechnungen geschrieben).
Eine Beteiligung an den Erlösen aus dem CD-Verkauf ist ebenfalls Vereinbarungssache. Wenn Ihr darüber keine Vereinbarung getroffen habt (entweder untereinander oder mit einem Label), solltest Du Dich mit einem spezialisierten Anwalt besprechen, ob Dir eine Beteiligung in "üblicher Höhe" zusteht.
Holger Schade
www.corleemad.de
corleemad - sexy rock aus berlin!
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