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Hallo!
Ich bin neu hier und auch in Sachen Auftritten noch ein wenig unerfahren.
Ich wüsste gerne, was man wissen muss, um als Jongleur auf der Straße (in diesem Fall Münster) auftreten zu dürfen! Muss ich mich vorher beim Rathaus melden, muss ich Gebühren zahlen, muss ich vorsichtig sein mit Musik (Gema, Lautstärke ...) und und und ???
Ich weiß nicht, ob ich hier richtig bin, aber es wär' echt nett, wenn ihr mir helfen könntet.
bis denne, micha
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würd ich auch gern wissen....
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Das würde mich auch interessieren, allerdings nicht zum Thema Gaukler und Musikanten sondern als Strassenmaler.
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ja,wär gut zu wissen.bin pantomime-kücken und will in wien karriere machen.wenn wer was weiß:
a.oleschak@aon.at
(auch für anfragen)
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Soweit ich weiß, zahlt man keine GEMA als Straßenkünstler, darf nur maximal 30 Minuten am selben Ort sein (wobei ein Meter weitergehen bereits genügen würde) und zur Beschallung sind maximal kleine Batterieverstärker erlaubt.
mit freundlichen grüßen
ronny funk
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Hallo,
Strassenmusik ist Gema- und Steuerfrei. Jede Stadt hat eigene Bestimmungen.
In der Regel ist die Vorlage den Platz alle 30 bis 45 Minuten zu wechseln und keine Verstärker zu benutzen.
In München sind laute Instrumente wie Sax; Trompete Drehorgel usw verboten.
Auch die Gebühren muss man vorher bei der jeweiligen Stadt erfragen. Manche Städte sind Gebühr- und Genehmigungsfrei!
Liebe Münchner Straßenmusikanten,
Hier im folgenden München stand Januar 2005:
obwohl sich die Stadt und die Stadtverwaltung über Ihr Spiel in der Fußgängerzone grundsätzlich freuen, hat die Erfahrung der letzten Jahre gezeigt, dass an manchen Tagen die Vielzahl der Musikanten sowie manche Instrumente zu einer Belästigung der Anwohner und der Geschäftsleute geführt haben. Der Stadtrat hat sich daher entschlossen, einige „Spielregeln“ zu erlassen. Diese sollen zum einen gewährleisten, dass eine möglichst große Zahl von interessierten Straßenmusikanten immer wieder zum Zuge kommen, andererseits aber die Anwohner und die in den Geschäften Arbeitenden nicht zu sehr belästigt werden.
Folgende Regeln sind zu beachten:
1. Es werden täglich bis zu fünf Erlaubnisse für den Vormittag (Spielberechtigung von 10.00 Uhr bis 13.00 Uhr) und fünf Erlaubnisse für den Nachmittag (Spielberechtigung von 15.00 Uhr bis 23.00 Uhr) ausgegeben. Von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr darf nicht musiziert werden. Die Erlaubnisse können an den Tagen Montag bis Freitag von 10.00 Uhr bis 19.30 Uhr und am Samstag von 10.00 Uhr bis 15.30 Uhr in der
Stadt-Information, Rathaus, Marienplatz 8,
( Tel.: 089/222324 )
80331 München
gegen eine Gebühr von 5,-- € abgeholt werden.
2. Jeder Musikant kann innerhalb einer Woche nur an einem Tag berücksichtigt werden.
3. Alle 60 Minuten muss der Musikant seinen Standplatz wechseln; jeder Standplatz darf pro Tag nur einmal bezogen werden.
4. Interessenten können die Erlaubnis nur persönlich und unter Vorlage eines Personalausweises oder Passes abholen.
5. Wollen mehrere Musikanten (maximal vier) zusammen spielen, so braucht diese „Kleinkapelle“ eine gemeinsame Erlaubnis, auf der die Namen aller beteiligten Musikanten verzeichnet sind. Die Erlaubnis gibt es bei der unter 1. genannten Dienststelle.
6. Die Benutzung besonders störender Musikinstrumente ist nicht gestattet; dies gilt vor allem für:
- Blasinstrumente (Trompete, Posaune, Saxophon, Alphörner etc.)
- Schlagzeug und ähnliche Rhythmusinstrumente
- Dudelsackpfeifen
- Drehorgeln
- Keyboards
- elektronische Instrumente
- für Verstärker und CD/MC-Player
Die Stadt bedauert, dass diese Regelungen etwas Bürokratie in eine an sich schöne und begrüßenswerte Sache bringen. Bitte haben Sie Verständnis, dass im Widerstreit der Interessenten gegenseitige Rücksichtnahme manchmal leider auch „geregelt“ werden muss.
Landeshauptstadt München
D i r e k t o r i u m
Presse- und Informationsamt
Stadt-Information
Rathaus
Marienplatz 8
80331 München
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