Ihr Künstlerkorb


Ich war schon bei diversen Partys und Discotheken als DJ tätig! Bin keine mobile Discothek, sondern nur als DJ tätig! Gehe gern auf die Wünsche des Veranstalters ein!! MFG DJ C@N



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Versammlungsstätten-Verordnung
In der Versammlungsstätten-Verordnung sind Vorschriften zusammengefasst, die beim Bau oder Betrieb von Versammlungsstätten gelten. Solche Stätten waren ursprünglich Theater, der Begriff wird heute aber jegliche Art von Großveranstaltung wie Konzerte, Sportveranstaltungen etc. angewandt. In der Verordnung sind unter anderem Brandschutzbestimmungen festgelegt.