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musikalischer Humor zum Mitsingen  >> aus

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Budget : auf Anfrage

Veranstaltungen: Sonstige Feiern

Detailbeschreibung

Wenn ein Streichorchester zu teuer ist, könnte man es mit dem Wahlsachsen versuchen. Pointenreiche Unterhaltung mit musikalischen Einlagen (wo man singt ...) mit Ihnen, Ihren Gästen oder in schweigender Runde vor beflissenen Zuhörern. Kleine Feier - große

Künstler, die von Kunden empfohlen wurden:

Saxophonistin - einmalige Show stilvolle Dinnermusik Alleinunterhalter
Ob mitreissender Showact auf einer großen Bühne, elegante Dinnermusik zum Empfang oder walkact und Saxophon pur inmitten Ihrer Gäste – Saxophonistin Kathrin Eipert wird sie begeister. Die Show-Einlage, bei der Kathrin ihr Saxophon live im riesigen Luftballon spielt ist einmalig und wird Ihr Event zu einem unvergesslichen Tag machen und Ihre Gäste werden staunen
DE  PLZ: 06796
Budget / Gage: M 
Team Trommelworkshop.
Team Trommelworkshop. Gemeinsame Power erleben mit 8 bis zu 1.500 Teilnehmern. Mit diesem Trommelevent wird der Teamtag in Erinnerung bleiben. Gemeinschaft wird spürbar, Teams wachsen zusammen. Auch für das Betriebsfest, Sommerfest oder die Tagung. Wir starten mit den Quinta Feira Sambatrommlern mit einer mobilen Trommelshow und dann kommt die Überraschung: "Jetzt sind Sie dran!"
DE  PLZ: 22761
Budget / Gage: XL 
Jazzband MANON & CO - Damenband, Streichquartett
Die attraktive Damenband MANON & CO präsentiert Ihnen exzellente Streicher-Arrangements von Classics bis Pop, als Streichquartett oder Trio. Es bieten sich vielfältige Einsatzmöglichkeiten: Empfang, Festakt, Konzert, Dinnermusik, Showeinlage, Messestand... Besonders attraktiv ist der mobile Einsatz mitten im Publikum! Die Auftritte sind sowohl akustisch/unplugged als auch mit modernen E-Violinen möglich. Dabei agieren die charmanten Musikerinnen stets spontan auf der Bühne.
DE  PLZ: 71397
Budget / Gage: XL 


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Künstler-Lexikon

Versammlungsstätten-Verordnung

In der Versammlungsstätten-Verordnung sind Vorschriften zusammengefasst, die beim Bau oder Betrieb von Versammlungsstätten gelten. Solche Stätten waren ursprünglich Theater, der Begriff wird heute aber jegliche Art von Großveranstaltung wie Konzerte, Sportveranstaltungen etc. angewandt. In der Verordnung sind unter anderem Brandschutzbestimmungen festgelegt.

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