Erweiterte Suche Such-Auftrag

Musik was my first love  >> aus

Adresse


Budget : auf Anfrage

Veranstaltungen: Hochzeit

Detailbeschreibung

Seit vielen Jahren treten wir bei den verschiedensten Veranstaltungen als Musiker auf. Da wir des öfteren gefragt wurden, ob wir z.B. einen Fotografen empfehlen könnte, ergab sich die Idee ein Team zu bilden, welchem Sie absolut Vertrauen können.

Künstler, die von Kunden empfohlen wurden:

DJ Discjockey RICK - 30.000 Wunsch Hits - Ihr allround Entertainer
DJ RICK´S vielseitiges Repertoire mit ca. 30.000 Wunschhits, Evergreens, Schmusesongs und Top 40. DJ Rick erfüllt gerne die Musikwünsche Ihrer Gäste: Das erfolgreiche “DJ-Wunschkonzert” - vielseitig und flexibel - auf Wunsch auch mit sympathischer Animation. Opt.: Shows (inklusive) Elvis, Bluesbrothers, Sinatra, Oldies, 70er-80er, dt. Schlager, Gospel. Opt.: Livemusik (inklusive), Partymusik, Tanzmusik, Dinnermusik. Opt.: Comedy (zus.) Empfangschef, komischer Kellner od. englischer Butler mit Tischzauberei
DE  PLZ: 60431
Budget / Gage: S 
DJane & Sängerin / weibliche DJ
Ob stimmungsvolle Hintergrundmusik oder weltbekannte Party-Hits - Monica Babilon's breites Repertoire aus verschiedensten Musikrichtungen verbuden mit Live-Gesangseinlagen sorgen für eine volle Tanzfläche und ein unvergessliches Event!
DE  PLZ: 60486
Budget / Gage: auf Anfrage 
DJ und Moderator - Dirk Rieskamp
DJ und Moderator: Unterhaltungsmusik / Tanzmusik / Party-Musik / Jazz / Latin / Pop / Black-Music / E-Musik / 50er bis 90er Jahre / Charts / Turniertanz / Soul & Funk / Dancefloor / Dinnermusik / Klassik / Barmusik * für sämtliche Arten von Veranstaltungen * für Messen, Geschäftseröffnungen, Vernissagen, Modeschauen, Galaveranstaltungen etc. * für verschiedene Themenparties *
DE  PLZ: 49479
Budget / Gage: Auf Anfrage 


Kategorien
Als Künstler neu anmelden!
  • Eintrag auswählen
  • Profil erstellen
  • Kunden gewinnen
Künstler-Lexikon

Versammlungsstätten-Verordnung

In der Versammlungsstätten-Verordnung sind Vorschriften zusammengefasst, die beim Bau oder Betrieb von Versammlungsstätten gelten. Solche Stätten waren ursprünglich Theater, der Begriff wird heute aber jegliche Art von Großveranstaltung wie Konzerte, Sportveranstaltungen etc. angewandt. In der Verordnung sind unter anderem Brandschutzbestimmungen festgelegt.

Scroll Top