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Re-Cover - Eure Veranstaltung! Eure Musik!  >> aus

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Budget : auf Anfrage

Veranstaltungen: Sonstige Feiern

Detailbeschreibung

Re-Cover! Musik zum Zuhören und Genießen! Das Kernprogramm von Re-Cover sind die Songs & Bands der 60er - 80er Jahre. In der Stamm-Besetzung sind wir zu dritt. Chris Chord wird an der Gitarre mit Gesang sowie "Mini-Schlagzeug" unterstützt.

Künstler, die von Kunden empfohlen wurden:

Band LadyLike  -  einfach gute Musik!
Sie träumen von Livemusik mit dem gewissen Etwas?Sie erhalten von uns deutschlandweit: abwechslungsreiche Musik, auf Ihren Anlass abgestimmt - gleich 2 Sängerinnen (Zwillinge)-leidenschaftl. Profis (Gala m. Alfons Schuhbeck, G8-Gipfel, Hochzeit RTL-Redakteurin, CT-Magazin)- charmante Moderation. Presse:"Ihre Gesänge gehen unter die Haut. Großartige Musik u. pure Spielfreude! Ein Genießerabend für gehobene Ansprüche!"
DE  PLZ: 18057
Budget / Gage: auf Anfrage 
Aromatherapie - Coverband für Partyrock, deutschlandweit
Wir covern sowohl alte Klassiker als auch neue Hits, wobei wir die Vorlagen stets rockig interpretieren. Dabei reicht unsere Setlist von Elvis, Michael Jackson über Udo Jürgens, der NDW und Herbert Grönemeyer bis hin zu den Ärzten, AC/DC und Metallica.Wir kommen aus Stuttgart und bestehen aus 3 erfahrenen Musikern. Die kleine Besetzung mit Drums, Bass und Gitarre ermöglicht volle Flexibilität bei einer gleizeitig sehr breiten Auswahl an Musikstilen.Wir spielen deutschlandweit!
DE  PLZ: 70806
Budget / Gage: M 
Sky-Dogs  -  Die Comedy Cover Live-Band !
Musikalische Professionalität, darstellerische Vielseitigkeit und Publikumsnähe sind die Stärken der Sky Dogs. In der deutschen Party- und Discoszene ist die Gruppe nicht mehr wegzudenken, der mainstream-orientierte Mix aus aktuellen Charthits und Danceclassics sorgt für volle Tanzflächen, Parodien und Persiflagen für vergnügte Gesichter drumherum.
DE  PLZ: 48282
Budget / Gage: Auf Anfrage 


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Künstler-Lexikon

Versammlungsstätten-Verordnung

In der Versammlungsstätten-Verordnung sind Vorschriften zusammengefasst, die beim Bau oder Betrieb von Versammlungsstätten gelten. Solche Stätten waren ursprünglich Theater, der Begriff wird heute aber jegliche Art von Großveranstaltung wie Konzerte, Sportveranstaltungen etc. angewandt. In der Verordnung sind unter anderem Brandschutzbestimmungen festgelegt.

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