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Hochzeitssängerin, Hochzeitsgesang, Gesang zur Trauung, Taufe  >> aus Wermelskirchen

18199

Adresse

Nadine Weyer


42929 Wermelskirchen

Telefonnummer anzeigen

Budget : Auf Anfrage

Veranstaltungen: Trauung, Hochzeit, Messe, Gala, Geburtstag, Stadtfest, Betriebsfeier, Tag der offenen Tür, Präsentation

Detailbeschreibung

Ihre Trauung ist etwas ganz Besonderes...... unterstreichen Sie diesen wunderbaren Moment mit Ihren ganz persönlichen Wunschliedern.Die Hochzeitssängerin Nadine begleitet Ihre kirchliche Hochzeit, standesamtliche oder freie Trauung ganz individuell und nach Ihren Wünschen musikalisch.Nadine arbeitet entweder Solo oder mit verschiedenen erstklassigen Musikern zusammen.Dabei können Sie aus folgenden Varianten wählen:

  • Gesang mit instrumental Begleitung von CD
  • Gesang mit Piano- oder Gitarrenbegleitung
  • Gesang im Duett mit einer zusätzlichen Sängerin oder einem Sänger (begleitet entweder durch einen weiteren Musiker oder Instrumentalbegleitung)
  • Gospel- Gesang mit 2 weiteren Sängerinnen oder Sängern

Hörbeispiele finden Sie auf meiner Homepage, Link siehe "Kontakt"Sie suchen noch eine Band oder Showeinlage für den Abend?Auch hierzu mache ich Ihnen gerne ein ein ganz persönliches Angebot!Sie heiraten standesamtlich und möchten dieses wichtige Ereignis romantisch gestalten?Dann ist Musik immer die richtige Wahl!Auch hier singe ich für Sie Ihre ganz persönlichen Wunschlieder zu ihrer standesamtlichen Trauung. Lieder aus den Bereichen Pop, Rock, Gospel, Soul und Musical.

Referenzen

Auszug der Referenzen:

  • Vorprogramm Huey Lewis
  • Vorprogramm Beach Boys
  • Rhein in Flammen Hauptbühne Headliner
  • Jeronimo (Nana, Hey Hey) Tour
  • Deutsches Konsulat Gran Canaria (Spanien)
  • Werbespotproduktionen
  • TV-aufzeichnungen
  • Sat1
  • Coca Cola
  • Telekom, etc.



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Künstler-Lexikon

Versammlungsstätten-Verordnung

In der Versammlungsstätten-Verordnung sind Vorschriften zusammengefasst, die beim Bau oder Betrieb von Versammlungsstätten gelten. Solche Stätten waren ursprünglich Theater, der Begriff wird heute aber jegliche Art von Großveranstaltung wie Konzerte, Sportveranstaltungen etc. angewandt. In der Verordnung sind unter anderem Brandschutzbestimmungen festgelegt.

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