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Die Klaus-Taler - 3-Mann-Hochzeits- und Partyband  >> aus

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Budget : Auf Anfrage

Veranstaltungen: Hochzeiten, Bierzelt, Party, Betriebsfeiern, Faschingsbälle, Weinfeste, Oktoberfeste

Detailbeschreibung

Wir sind eine vielseitige Hochzeits- und Partyband. Von zünftig bayrisch über internationale Tanzmusik und Standardtänze bis Party pur haben wir für jedes Alter und jeden Anlaß das passende Repertoire.

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INGVAY - Einmal Nashville und zurück
Einmal Nashville und zurück - Nach drei erfolgreichen Alben blickt INGVAY auf drei äußerst produktive Jahre zurück, belohnt mit guter Presse und einem bundesweiten Airplay des aktuellen Longplayers "Keep it up" in nahezu allen Genre-relevanten Formaten - mit Rotationen auf Deutschlandfunk Kultur, NDR Info, RBB und SWR1. INGVAY´s Live-Shows garantieren ihm und seiner erstklassigen Band seit Jahren eine stetig wachsende Fangemeinde und sind ein Must-Hear für alle Blues-, Rock- und Country-Fans!
DE  PLZ: 30159
Budget / Gage: auf Anfrage 
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Ob stilvolle Dinnermusik oder mitreißende Party-Hits – Round Midnight trifft immer den richtigen Ton! Mit Langjähriger Erfahrung und eine top-eingespielte Band, machen wir Ihr Event zum musikalischen Erlebnis. Flexibel für Hochzeiten, Firmenevents und Feiern. 100 % live und ohne Playbacks!
DE  PLZ: 70197
Budget / Gage: auf Anfrage 
NIGHTFLASH - Tanzband, Partyband, Musikband, Duo, Trio / Stuttgart, BW
Tanzmusik, Partymusik, Stimmungsmusik, Unterhaltungsmusik, Dinnermusik, Hochzeitsmusik,...Nightflash - die Musikband, welche Ihr Fest zu einem unvergessl. Ereignis werden lässt.Durch ein flexibles Repertoire u. eine flexible Besetzungsgröße passt sich die Live Tanzband, Partyband, Hochzeitsband,... Ihren Wünschen individ. an und hat für jeden Event die richtige Musik.Egal ob Betriebsfeier, Hochzeit, Geburtstag, Fasching, Festzelt, Tanzball, Weihnachtsfeier, etc.Buchbar v. DUO, TRIO bis zur Großbesetzung.
DE  PLZ: 73630
Budget / Gage: auf Anfrage 


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Künstler-Lexikon

Versammlungsstätten-Verordnung

In der Versammlungsstätten-Verordnung sind Vorschriften zusammengefasst, die beim Bau oder Betrieb von Versammlungsstätten gelten. Solche Stätten waren ursprünglich Theater, der Begriff wird heute aber jegliche Art von Großveranstaltung wie Konzerte, Sportveranstaltungen etc. angewandt. In der Verordnung sind unter anderem Brandschutzbestimmungen festgelegt.

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