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Die Fischgesichter - Partyband, Tanzband, Liveband, Coverband,... NRW  >> aus

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Budget : L

Veranstaltungen: Betriebsfeier Hochzeit Party Gala Geburtstag Straßenfest Feste

Detailbeschreibung

Bekannt aus TV+ Radio fischgesichter.der Hit. Wir bieten Unterhaltung für Publikum von 8-88 Jahre, Entertainment, Interaktion Comedy mit dem Publikum. Mit Anlage und/ohne Strom. Cover Songs u. Eigene deutsche- und englische Songs Ruf. 0178.7335219

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Liveband SUNRISE - Galaband, Showband, Partyband - Bremen
SUNRISE - die Galaband mit der Partygarantie! Galamusik, Partymusik, Loungemusik,... Liveband SUNRISE aus Niedersachsen begeistert seit über 20 Jahren nationales u. internat. Publikum auf Firmenfest, Messe, Gala Event, Tanzveranstaltung, Ball und private Feier.Bekannt durch die Gerry Weber Open-VIP-Party´s, hunderte von Firmen-, Messe- und Galaevents im norddeutschen Raum.
DE  PLZ: 31675
Budget / Gage: XXL 
SUNRISE MOBILE - Mobile Band, Musikalischer Walk Act, Marching Band,..
SPASS MIT MOBILER MUSIK - Partymusik, Unterhaltungsmusik,.. zum mitsingen, klatschen, tanzen !Die Marching Band „SUNRISE MOBILE“ zaubert ein Lächeln in die Gesichter Ihrer Gäste - und das mit einer fast längst vergessenen Art zu Singen u. zu Musizieren - naturbelassen, ohne Strom und ohne Lautsprecher.Raum Hannover, Niedersachsen, NRW, Bielefeld, Gütersloh, Paderborn, Minden, Hamburg, Bremen, Dortmund, Münster,.
DE  PLZ: 31675
Budget / Gage: XL 
Musik-Entertainer Sascha Klaar
Gehen Sie gemeinsam mit Sascha Klaar und seiner Band „The Rockets“ auf musikalische Entdeckungsreise und erleben Sie in seiner spektakulären Live-Show die unglaubliche Power und Spielfreude des gleichermaßen charismatischen und authentischen Entertainers. Der exzellente Performer und seine fantastische Band begeistern alle Generationen und lassen die Herzen der Lievmusik höher schlagen...!
DE  PLZ: 42111
Budget / Gage: Auf Anfrage 


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Künstler-Lexikon

Versammlungsstätten-Verordnung

In der Versammlungsstätten-Verordnung sind Vorschriften zusammengefasst, die beim Bau oder Betrieb von Versammlungsstätten gelten. Solche Stätten waren ursprünglich Theater, der Begriff wird heute aber jegliche Art von Großveranstaltung wie Konzerte, Sportveranstaltungen etc. angewandt. In der Verordnung sind unter anderem Brandschutzbestimmungen festgelegt.

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