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Zauberer Tim & Tom , das verrückte Magie - Duo  >> aus

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Budget : M

Veranstaltungen: Varieté, Theater, Galas, Privatfeier

Detailbeschreibung

Zwei junge Artisten zeigen in Ihrer verrückten, temporeichen und modernen Magieshow alle Elemente. von Großillusionen bis hin zu kleinen Gimmicks. Der Kontakt mit dem Publikum steht immer in dem Vordergrund.

Künstler, die von Kunden empfohlen wurden:

Der Zaubertrottel !  Zauber-Clown-Quatsch-Mitmach-Theater
Der Zaubertrottel ist der wahrscheinlich trotteligste Zauberer der Welt und präsentiert sein quirliges Programm "Alles geht schief!" oder: "Och Menno!". Witzig-frech und charmant-schusslig hangelt sich der lustige Tollpatsch von einem Zaubertrick zum Nächsten. Hätte er doch bloß die Anleitungen gelesen... Zum Glück bekommt er die tatkräftige Unterstützung seiner kleinben & großen Zuschauer! Neu! Coronakonformes Programm!
DE  PLZ: 20099
Budget / Gage: auf Anfrage 
Der Zauberer Yandaal, Close-Up, Bühne, Mittelalter ...
Die Zaubershow für Ihre Feier! Close-Up am Tisch oder Stand-Up auf der Bühne. Für Firmen und Privatfeiern ... Mitarbeiter und Kunden. Sie wählen den Anlass und die Umstände. Der Zauberer Yandaal sorgt für bestes Entertainment. Damit setzen Sie auf Erfahrung und die Sicherheit eines professionellen Acts. Nicht lange grübeln ... Anrufen. Anfragen. Und sich selber einen Eindruck verschaffen!
DE  PLZ: 30451
Budget / Gage: auf Anfrage 
Pierre Chuchana, Close up und Stand up Zauberer
Zaubertricks mit einem guten Schuss Comedy, tiefsinnigen Betrachtungen über das Universum und mit genau dem Charme, den Sie mit den Menschen meines Herkunftslandes verbinden. Die visuellen Effekte entstehen mit alltäglichen und geliehenen Gegenständen.
DE  PLZ: 28203
Budget / Gage: M 


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Künstler-Lexikon

Versammlungsstätten-Verordnung

In der Versammlungsstätten-Verordnung sind Vorschriften zusammengefasst, die beim Bau oder Betrieb von Versammlungsstätten gelten. Solche Stätten waren ursprünglich Theater, der Begriff wird heute aber jegliche Art von Großveranstaltung wie Konzerte, Sportveranstaltungen etc. angewandt. In der Verordnung sind unter anderem Brandschutzbestimmungen festgelegt.

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