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EVENT WAHRSAGER RANDY - Meister des Tarot  >> aus

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Budget : M

Detailbeschreibung

EVENT-WAHRSAGER RANDY mit Wahrsagezelt! RANDY - ein Meister des Tarot - ist seit über 20 Jahren erfolgreicher Magier und Wahrsager in der Show und Veranstaltungsbranche, bekannt von Presse, Fernsehen und zahlreichen Events mit eigenem Wahrsagezelt!

Künstler, die von Kunden empfohlen wurden:

Wahrsagerin Aylin - Kaffeesatzlesen, Kartenlegen, Hellsehen, Wahrsagen
Aylin Gülyüz - TV bekannte Kaffeesatzleserin und Wahrsagerin.Ihre Familie kommt aus Istanbul, entstammt direkt dem Osmanischen Reich. Ihre Fähigkeit, das Schicksal aus Karten und Kaffeesatz lesen zu können setzt die Wahrsagerin seit vielen Jahren erfolgreich ein.Ihre direkten und detaillierten Aussagen überzeugen dabei auch Wahrsage-Skeptiker.Immer wieder ist sie im TV als Hellseherin mit ihren Karten und dem Kaffeesatzlesen.Bereichern Sie Ihre Veranstaltung, Ihr Event mit den Fähigkeiten von Aylin.
DE  PLZ: 60488
Budget / Gage: auf Anfrage 
Kartenlegen mit Heike-Kim
Buchen Sie mich für Ihre Veranstaltung, ob für Hochzeit, Geburtstag, Privat-/ Firmenfeierlichkeit oder werden Sie Organisator einer Wahrsage-Party am Abend mit Freunden! *** Ich biete Ihnen Kartenlegen - das Highlight Ihrer Veranstaltung!
DE  PLZ: 00000
Budget / Gage: auf Anfrage 
Wahrsagerin*Showtänzerin*TiereFeuerMagie
Shoana zeigt rasanten ShowMix aus Dance,Fire,Snakes,Musik,Magic! Sowie Animation im Publikum als Pantomimin/Harlekina/Zirkusdirektorin oder Fotoaktionen für MottoEvents 1001Nacht/Karibik/LasVegas. Auch als tv-bekannte Wahrsagerin buchbar mit eigenem Zelt für Ihre Veranstaltung. Mehr Infos unter 0172- 240 58 75 sms+whatsup, email: info@shoana.de, alle liveVideos: www.shoana.de ! Beste Referenzen: von Aral bis Zamek!
DE  PLZ: 40505
Budget / Gage: auf Anfrage 


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Künstler-Lexikon

Versammlungsstätten-Verordnung

In der Versammlungsstätten-Verordnung sind Vorschriften zusammengefasst, die beim Bau oder Betrieb von Versammlungsstätten gelten. Solche Stätten waren ursprünglich Theater, der Begriff wird heute aber jegliche Art von Großveranstaltung wie Konzerte, Sportveranstaltungen etc. angewandt. In der Verordnung sind unter anderem Brandschutzbestimmungen festgelegt.

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