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Marionettentheater / Puppentheater / mobile Marionettenbühne  >> aus

20373

Adresse


Budget : S

Veranstaltungen: Eröffnungsfeier, Familienfeier, Festival, Firmenfeier, Gartenparty, Geburtstagsfeier, Hochzeit, Hotel, Kindergeburtstag, Kreuzfahrt, Messe, Restaurant, Theater, Vereinsfest, Weihnachtsfeier, Werbeveranstaltungen, Sonstige Feiern

Kundenbewertung:

Detailbeschreibung

Wir spielen mit unseren Marionetten die Märchen.Froschkönig und Frau Holle, sowie die Geschichte vom Grüffelo. Desweitern bieten wir Ihnen die Weihachtsgeschichte nach dem Lukasevangelium an. Dauer jeweils ca.30 Min. Ideal für Kindergeburtstage, Stadtfeste, Kindergärten, Kultureinrichtungen, eben für alle, die Kindern etwas ganz besonderes bieten wollen. Poesie am Faden. Überall einsetzbar, große Flexibiltität.

Bewertungen (1)

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Bewertungsdatum 24.04.2016 von Ch. Kobbe

Bewertungsdatum 2016-04-24 18:11:48 von GesamtbewertungMarionettentheater / Puppentheater / mobile Marionettenbühne
Gesamtbewertung:

5 / 5

Bewertungstext:

Meine Gäste und ich waren sehr begeistert von der tollen Aufführung. Das Marionettentheater war eigentlich für die Kinder meiner Geburtstagsgäste gedacht. Letztendlich haben alle Gäste zugesehen und waren alle begeistert. Sehr empfehlenswert, auch durch d

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Datenblatt

Alle benötigte Technik ( Licht und Ton und Bühnenaufbau ) bringen wir mit.

Selbst ohne Stromanschluss sind unsere Stücke spielbar, da wir Licht und Ton über

Akkugeräte einspielen können.

Repertoire

FroschkönigGebrüder Grimm – Dauer 30 Min

Der Grüffelo frei nach dem Bilderbuch von Julia Donaldson – Dauer 30 Min

Frau Holle – Gebrüder Grimm – Dauer 45 Min

Weihnachtsgeschichte - frei nach dem Lukasevangelium - Dgauer ca. 30 Min




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Künstler-Lexikon

Versammlungsstätten-Verordnung

In der Versammlungsstätten-Verordnung sind Vorschriften zusammengefasst, die beim Bau oder Betrieb von Versammlungsstätten gelten. Solche Stätten waren ursprünglich Theater, der Begriff wird heute aber jegliche Art von Großveranstaltung wie Konzerte, Sportveranstaltungen etc. angewandt. In der Verordnung sind unter anderem Brandschutzbestimmungen festgelegt.

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