Erweiterte Suche Such-Auftrag

KONTHUR - Zauberkunst für alle Sinne  >> aus

Adresse


Budget : auf Anfrage

Veranstaltungen: Firmenfeier

Detailbeschreibung

KONTHUR - der professionelle Künstler, verwendet bei seinen Auftritten keine Kisten und Kästen. Er verzaubert allein durch seine elegante Optik und seinen perfekten Handfertigkeiten. Er verzaubert generationsübergreifend sein Publikum !

Künstler, die von Kunden empfohlen wurden:

Comedyzauberer Thomas Gysin
Thomas Gysin ist bekannt für seine charmant - freche Art und bezieht das Publikum aktiv in die Show mit ein. So entsteht schnell eine lockere und stimmungsvolle Atmosphäre. Visuelle Kunststücke werden mit Wortwitz und Situationskomik unterstrichen.
DE  PLZ: 72555
Budget / Gage: auf Anfrage 
Zauberin Miss Edith aus Berlin
Zaubershows für verschiedene Anlässe - Firmenevents, private Feiern und große Veranstaltungen. Professionelle Zauberkunst und atemberaubende Artistik!
DE  PLZ: 13349
Budget / Gage: auf Anfrage 
Jalin Alfar - Zauberer, Zauberkünstler, Magier aus München / Bayern
Wer wollte nicht schon immer die Welt zum Stillstand bringen? Oder einmal die Zeit anhalten? Jalin Alfars Magie macht genau das. Denn sie ist anders. br>Zauberer u. Magier Jalin Alfar - das ist innovative Zauberkunst, die Zeit in einzigartige Momente verwandelt.Zaubershows in Deutsch, Englisch, Französisch u. Spanisch möglich. Derzeit auch WINTERMAGIE!Ihr Zauberer für Messe, Event, Show, Weihnachtsfeier, uvm.
DE  PLZ: 81379
Budget / Gage: Auf Anfrage 


Kategorien
Als Künstler neu anmelden!
  • Eintrag auswählen
  • Profil erstellen
  • Kunden gewinnen
Künstler-Lexikon

Feuerwerk

Bei einem Feuerwerk werden pyrotechnische Gegenstände gezündet, die nach speziellen Vorgaben zeitlich und optisch koordiniert sind. In letzter Zeit wird das Feuerwerk auch oft passend zu Musik „komponiert“.  Die Feuerwerker unterscheiden ihre Kunst in Boden- und Höhenfeuerwerk mit Lichteffekten bzw. Geräuscheffekten. Bühnenfeuerwerke und Theaterfeuerwerke sind auch in geschlossenen Räumen und in der Nähe von Personen zulässig.

Scroll Top