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Clown Eddy ist zu haben für Jung und Alt oder Event und Feiern  >> aus

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Budget : S

Detailbeschreibung

Buchen Sie den Clown Eddy der die Gäste zum Lachen bringt.

Künstler, die von Kunden empfohlen wurden:

Showkünstlerin TanzTierMusikMagie
Shoana zeigt rasanten ShowMix aus Dance,Fire,Snakes,Musik,Magic! Auch Animation im Publikum als Pantomimin/Harlekina/Zirkusdirektorin oder Fotoaktionen für MottoEvents 1001Nacht/Karibik/LasVegas. Auch als tv-bekannte Wahrsagerin buchbar mit eigenem Zelt für Ihre Veranstaltung. Mehr Infos unter 0172- 240 58 75 sms+whatsup, email: info@shoana.de, alle liveVideos: www.shoana.de ! Beste Referenzen: von Aral bis Zamek!
DE  PLZ: 40505
Budget / Gage: auf Anfrage 
Animation, Unterhaltung, Comedy & Walkact Künstler Rick Mayfield
Humorvolle Comedy Show Einlagen mehrsprachig (deutsch, englisch, französisch, norwegisch). Animation / Walkact auf Gala, Messe u.v.m. oder eingebunden im R. M. MUSIK SHOW PROGRAMM! Das ANIMATI0NS- U. SHOWPROGRAMM: gehobene Unterhaltung – kein Klamauk! EMPFANG & KELLNER Kurzbeschr.: Empfangs-Koch-Chef 'Paul de la Sauce' stilvoll, individuell, mit viel Humor u. Comedy. Spasskellner 'Pierre' mit franz. Charme, Witz, Magie & Modellierballons. Animation & interaktive Situationskomik- dt. engl. franz. norw.
DE  PLZ: 60431
Budget / Gage: M 
Pantomime Bastian animiert Ihre Gäste - wozu auch immer
Pantomime Bastian mischt sich unter die Gäste, stellt sich bei seinem Walk-Act charmant wortlos intuitiv auf die Gegebenheiten vor Ort u. die Gäste ein.Über kleine Spiele, Jonglage, Zaubertricks u. Luftballonfiguren tritt der Künstler mit den Gästen in einen interaktiven Austausch.Ob Firmenveranstaltung, Betriebsfeier, Messe, Weihnachtsfeier, Werbeveranstaltung, Hochzeit, Geburtstag oder sonstige private Feier - Animationskünstler / Pantomime Bastian hilft Ihnen, Ihr Event zu einem einmaligen Erlebnis zu machen.
DE  PLZ: 10965
Budget / Gage: auf Anfrage 


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Künstler-Lexikon

Versammlungsstätten-Verordnung

In der Versammlungsstätten-Verordnung sind Vorschriften zusammengefasst, die beim Bau oder Betrieb von Versammlungsstätten gelten. Solche Stätten waren ursprünglich Theater, der Begriff wird heute aber jegliche Art von Großveranstaltung wie Konzerte, Sportveranstaltungen etc. angewandt. In der Verordnung sind unter anderem Brandschutzbestimmungen festgelegt.

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